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Aktuelle Projekte Österreich | A22 Korneuburg

Herrn DI Erich Röhrer
Zivilingenieur für Bauwesen 26.7.04
BÜRO RÖHRER
A-2100 Korneuburg
Hauptplatz 20

Per E-Mail:roehrer@bau-physik.at


− A 22 Korneuburg
− Angebotsprüfung


Sehr geehrter Herr DI Röhrer,

gestatten Sie, dass ich Ihnen in Ergänzung zu meinem Schreiben EC109472 vom 5.7.2004 noch folgende Unterlagen übersende:

Der besseren Lesbarkeit halber sind diese chronologisch geordnet.

1.) Brief von ASFINAG an Dr. Lederbauer vom 27.5.04 (Anlage 1)

2.) Brief von Dr. Lederbauer an ASFINAG vom 07.6.04, EC109403a (Anlage 2)

3.) Presseinformation an NÖN EC109426 vom 16.6.04 (Anlage 3)

4.) Brief an NÖLR (DI Schwaiger) vom 16.6.04, EC109429 (Anlage 4)

5.) E-Mail DI Schwaiger an Dr. Lederbauer vom 18.604 (Anlage 5)

6.) Brief an Gemeinderat von Korneuburg
EC109444_KBG_GR32, vom 22.6.04 (Anlage 6)

7.) Brief an Gemeinderäte von Korneuburg
EC109455 vom 24.6.04 (Anlage 7)

8.) Brief an KIENER CONSULT
Bemerkung zur Angebotsprüfung EC109468b vom 2.7.04 (Anlage 8)

9.) Brief an NÖN, EC109469, vom 5.7.04 (Anlage 9)







10.) POWER POINT Präsentation
A 22 Lärmschutz Vergleich
Einfügen: Vergleich Korneuburg A 22.ppt, 7.7.04:10:37h (Anlage 10)

11.) BRIEF Dr. Lederbauer KEG an
BM Peterl
EC109478 vom 8.7.04 (Anlage 11)

12.) Auszüge vom Vergaberecht, xy001.TIF (Anlage 12)

13.) A 22 Lärmschutz Korneuburg
VERGLEICH Fotos, Vgl.: E-Mail an NÖN vom 9.7.04, 13.15h (Anlage 13)

14.) Bericht „Krumme Sache“ Zeitschrift REPORT, 12/2003 (Anlage 14)


Ich bitte Sie, sich bei der Lektüre dieser Unterlagen in meine Rolle zu versetzen.


1. Grundsätzliche Anmerkungen

1.1. Wie Sie wissen, befasse ich mich seit langer Zeit mit Innovationen auf dem Gebiet
des Lärmschutzes. Das Projekt ECOWALL wurde in letzter Zeit umfassend verbes-
sert.

1.2. Durch reinen Zufall hatte ich die Gelegenheit, mit Ihnen am 3.6.04 einen ersten Ge-
dankenaustausch über das Projekt ECOWALL im Zusammenhang mit einem Antrag an das BMVIT über Strassenforschung zu pflegen.

Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass Sie laut Beschluss des Gemeinderats vom 24.6.04 mit der Prüfung der Angebote Lärmschutz A 22 / Korneuburg betraut worden sind.

Am 29.6.04 habe ich Ihnen diesen Antrag (ohne Anlagen) per E-Mail übersandt.

1.3. Wie Sie aus verschiedenen Medienberichten wissen, habe ich mich entschlossen, um das o. a. Lärmschutzprojekt mit äußerster Intensität zu kämpfen und die gesamte Causa auf einer speziellen Homepage HTTP:// WWW.W-LEDERBAUER.AT/NEU/ zu veröffentlichen.






1.4. Einen vorläufigen Höhepunkt in dieser Causa sehe ich in der Veröffentlichung in der Korneuburger Stadtzeitung 2/2004 auf Seite 14, Bauangelegenheiten, in der zu lesen ist. (Anlage 15)

„Folgende Lärmschutzmassnahmen werden ausgeführt:

• Errichtung umfangreicher Lärmschutzwände entlang dem gesamten Stadtgebiet.
Hier kommt für die sensiblen Wohngebiete die derzeit wirkungsvollste Neuent-
wicklung, eine gekrümmte Lärmschutzwand mit schallabsorbierender Oberfläche,
zum Einsatz.

• Zwischen Exerzierplatz und Werft wird ein 170 m langer Umwelttunnel mit Grün-
brücke errichtet.

Weiters wurde vereinbart, dass
• das Bauamt der Stadtgemeinde in die Gestaltungsentscheidungen bei den Lärmschutzeinrichtungen einbezogen wird,

• ein unabhängiger Korneuburger Zivilingenieur als Berater der Gemeinde sämtli-
che umweltrelevanten Maßnahmen überprüfen wird,

• eine lärm- und emissionsabhängige Geschwindigkeitssteuerung vorgesehen wird.


Es werden also im offiziellen Organ der Stadtgemeinde Korneuburg Entscheidungen über ein Projekt vorweggenommen, das Sie erst prüfen müssen.

1.5. Nach meinem Informationsstand wurde in der Gemeinderatssitzung vom 24.6.04 beschlossen, dass ein unabhängiger Zivilingenieur alle eingelangten Angebote überprüfen soll.

1.6. Ich habe beim Stadtamt in Korneuburg das Protokoll der Gemeinderatssitzung angefordert aber noch nicht erhalten.

1.7. Ich gehe also bei den folgenden Betrachtungen davon aus, dass Sie mit der Prüfung aller eingelangten Angebote“ beauftragt worden sind.


2. Hinweise auf die Angebotsprüfung

2.1. Ich möchte nochmals die Bedeutung Ihrer Angebotsprüfung unterstreichen: Anhand des Projektes A 22 Lärmschutz Korneuburg sollte die gesamte bisherige Vorgangs-


weise bei der Planung, Ausschreibung und Vergabe von Lärmschutzanlagen in Österreich durch die ASFINAG und deren Auftragnehmer (Landesverwaltungen und sonstige Sondergesellschaften) sowie durch die Landesverwaltungen selbst in aller Öffentlichkeit hinterfragt werden.

2.2. Wie Sie vielleicht wissen, hat der für den Lärmschutz in der ASFINAG zuständige Mitarbeiter DI Kaufmann in einem Vortrag in Krems (2003) insbesondere folgende Aussage getroffen:

Seite 11
“Keine der bis Ende 1999 errichteten Lärmschutzmassnahmen entsprechen somit den
neuen Anforderungen und Erfordernissen.“

2.3. Es stellt sich nun die Frage, was die ASFINAG spätestens ab dem Zeitpunkt dieser „Erkenntnis“ zur Lösung dieses dramatischen Problems getan hat.

2.4. Ich halte es für völlig unzureichend, bei einem Einzelprojekt eine spezielle Lösung (gekrümmte Betonschale) auszuschreiben und Alternativen nicht zuzulassen.

Die Ausschreibungsbestimmungen (Seite 11 des LV)

„Die Feststellungen in den Angebots- und Vergabebedingungen der Ausschreibung
unter Punkt 2.17 Alternativangebote
“Aufgrund des gewünschten Erscheinungsbildes der Lärmschutzwand sind Alterna-
tivangebote nicht zulässig.“

erscheint nicht nur für Experten, sondern vor allem für die vom Lärm gepeinigte Be-
völkerung geradezu als abstrus.

2.5. Es ist mir vollkommen klar, dass Sie bei Ihren Überprüfungstätigkeiten an den Auftragsinhalt (den ich nicht im Detail kenne) gebunden sind und darüber hinausgehende Betrachtungen nicht beauftragt – offensichtlich auch nicht gewünscht sind.

2.6. Dennoch glaube ich, dass ein Ziviltechniker − gerade in dieser sensiblen Phase − verpflichtet ist, das „Gesamtproblem“ zu sehen und Auffassungen anderer berücksichtigen sollte.
Zumindest wäre es sinnvoll, auf diese Meinungen im Gutachten hinzuweisen.
Ich habe gerade dem Problem von „Gutachten“ bei meiner Prüfungstätigkeit im Rechnungshof große Aufmerksamkeit gewidmet und mich entschlossen, diese Thematik an die Öffentlichkeit zu bringen.

Ich darf daher anregen, meine an Sie gerichteten Unterlagen wenigstens im Gutachten zu erwähnen. Von besonderer Bedeutung wäre es, wenn Sie diese Unterlagen auch kommentieren könnten.


3. Meine kritische Anmerkungen im Detail:

3.1. Grundsätzlich verweise ich − um Wiederholungen zu vermeiden auf meine Alternativangebote, auf mein Beischreiben zum Angebot und auf die einleitend aufgelisteten Unterlagen und zeige die wichtigsten Gesichtspunkte wie folgt auf:

3.2. Problem. Begrünter Lärmschutz durch konventionelle Lärmschutzsysteme

Gerade Wände − auch in größeren Höhen (z.B. Höhe 5,5 m) bieten einen unzureichenden

Lärmschutz. Die Verbesserung der Lärmschutzwirkung ist zu den hohen Kosten relativ gering (rd. 2dB)

3.3. Problem. Begrenzter Lärmschutz durch gekrümmte Wände (auch durch die gekrümmte Betonwand)

Es ist offensichtlich, dass die „gekrümmte Betonschale“ und andere gekrümmte Konstruktionen (z. B. Metallpaneele) einen verbesserten Lärmschutz nur für jene Verkehrsbereiche bieten, die sich in der Nähe dieser Konstruktionen befinden.

Dies betrifft vor allem den ersten und zweiten Fahrstreifen neben diesen Konstruktionen.

3.4. Problem: Ästhetisches Erscheinungsbild

Es ist unbestritten, dass Betonkonstruktionen mit einer Höhe von 5,5 m ein Problem
des Landschaftsbildes darstellen. Dies betrifft vor allem die Verschmutzungen, die in einigen Jahren deutlich sichtbar sein werden.

3.5. Problem: Tests von innovativen Lärmschutzsystemen

Wie aus Unterlagen hervorgeht, wurde die „gekrümmte Betonschale“ in einer Länge
von nur rd. 6 (sechs) Metern getestet !

Wie ich höre, soll die „Gekrümmte Betonschale“ nach Auffassung der ASFINAG in einer

Länge von 940 Metern (neunhundertvierzig) Metern

beim Projekt A 22 Korneuburg „getestet“ werden.




Nach unserer Schätzung betragen die Kosten für diese Lösung inklusive Fundierung

rd. 4,7 Mio. EURO (!!!)

Die so genannten „Testergebnisse“ sind bei dem geplanten und ausgeschriebenen Testprojekt jedenfalls nicht aussagefähig, da die „gekrümmte Betonschale“ nur an
einer Seite der Autobahn (an der Ostseite) ausgeführt werden soll.

Ein aussagefähiges und wirklichkeitsnahes Testergebnis kann nur erzielt werden, wenn auf „beiden“ Seiten der Autobahn das gleiche System eingesetzt wird.
In diesem Fall würden pro km Autobahn Kosten von rd. 7,400.000 EURO (!!!)
anfallen.

3.6. Problem: Lärmschutz entlang des Mittelstreifens

Es ist völlig unverständlich, dass im Falle der Erweiterung der Autobahn A 22 auf
einen Lärmschutz entlang des Mittelstreifens verzichtet wurde.
Dies um so mehr als die ASFINAG allen in der Steiermark entlang der A 2 im Bereich
Gleisdorf mehrere solcher Projekte errichtet hat und über die entsprechenden Test-
ergebnisse verfügt.

3.7. Problem: Kosten der gekrümmten Schale – weitere Anwendungsbereiche

Ich halte es für äußerst problematisch, die „Gekrümmte Schale“ auf einer Länge von
rd. 940 m zu Testzwecken errichten zu wollen, wenn gleichzeitig bekannt ist, dass die Kosten rd. 3,700.000 EURO pro Kilometer betragen.
Es stellt sich die Frage warum nur rd. 940 m in Form einer gekrümmten Betonschale und die restlichen Strecken im Bereich Korneuburg mit konventionellen Leichtwänden
(z. B. Holz, Aluminium etc.) vor Lärm geschützt werden sollen?

3.8. Problem: Erkennbare Strategie der ASFINAG

Ich kann beim besten Willen keine klare und schlüssige Strategie der ASFINAG zur
Lösung des erkannten Problems ( Vgl. Punkte 2.2. ) erkennen.
Richtig und sinnvoll wäre es, wenn die ASFINAG alles unternehmen würde, um
zahlreiche Innovationen zu stimulieren und zu fördern.
Ein großflächig eingesetzter Lärmschutz mit Kosten von rd. 3,700.000 EURO pro km
Lärmschutzwand ist abgesehen von den angesprochenen Faktoren wie Ästhetik etc. einfach undenkbar.







4. Hinweise auf Lösungen

4.1. Innovative Lösungen

Wie schon erwähnt, sollten bei der Planung Ausschreibung und Vergabe Möglichkeiten eröffnet werden, dass (zahlreiche) innovative Lösungen entwickelt und eingesetzt werden können und die Einengung auf eine einzige (noch dazu nur in geringem Umfang getestete) Lösung vermieden wird.

4.2. ECOWALL als eine der möglichen Lösungen

Ich habe mich entschlossen, dass Projekt ECOWALL im Rahmen der Ausschreibung
A 22 Lärmschutz Korneuburg als Zivilingenieur ( also die Planung und Ausführung)
anzubieten.

Dabei haben wir die
Alternative 1 : ECOWALL SLOPE auf beiden Seiten der Autobahn Höhe 5,5 m
und die
Alternative 2 : ECOWALL SLOPE auf beiden Seiten der Autobahn und entlang des
Mittelstreifens Höhe 4,5 m
ausgearbeitet und angeboten.

Zusätzlich haben wir auf mögliche Ausführungen wie
ECOWALL UMBRELLA (Schirmkonstruktion)
ECOWALL ROOF (teilweise Überbauung)
und
ECOWALL GREEN TUNNEL (Begrünte Überbauung in einer Leichtkonstruktion)
hingewiesen.

Allein die Alternativen 1 und 2 bieten einen wesentlich besseren Lärmschutz und eine hohe Ästhetik.

Die übrigen erwähnten Weiterentwicklungen von ECOWALL können nach einer entsprechenden Planungs– und Entwicklungsphase realisiert werden.

Mit diesen – durchaus wirtschaftlichen Konstruktionen – ist ein ökonomisch und ökologisch optimaler Lärmschutz zu erzielen.







5. Vorschlag für die weitere Vorgangsweise

5.1. Ich habe mich in den vergangenen Jahren trotz aller Anlaufschwierigkeiten immer um eine konstruktive Vorgangsweise bemüht und auf die Probleme bei der Umsetzung innovativer Lösungen hingewiesen.

Die Haltung der ASFINAG wird nun vor allem beim konkreten Projekt Lärmschutz
A 22 / Korneuburg deutlich.

Eine bewusste Einengung auf eine (noch dazu wegen der Kosten und des Erscheinungsbildes problematische) Lösung sowie die völlig unzureichenden Informationen

der vom Lärm betroffenen Bevölkerung zeigt die „Innovationsbereitschaft“ der ASFINAG in nicht mehr zu überbietender Deutlichkeit.

5.2. Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass das geplante und wie o. a. restriktiv ausgeschriebene Projekt tatsächlich ausgeführt werden wird.

Einige der angekündigten Schritte habe ich bereits gesetzt.
(Vgl. Brief an ASFINAG EC109403a vom 7.6.04)

5.3. Als Ausweg aus der Situation sehe ich folgende Möglichkeiten.
− Aufhebung der Ausschreibung im Sinne des § 55 des Bundesvergabegesetzes.
oder
− Einleitung eines Verhandlungsverfahrens.
In diesem Fall könnten mit dem Bestbieter der Ausschreibung „Erweiterung der
A 22“ – (Angebotsabgabe Anfang Mai 2004) Verhandlungen über die Übernahme der
ECOWALL Varianten geführt werden.


Zusammenfassung

Ich bin mir bewusst, dass meine Ausführungen im Anbetracht der Usancen im Bereich des Lärmschutzes ungewöhnlich sind.

Von besonderer Bedeutung erscheint mir nun das Auftreten und die Begutachtung durch einen unabhängigen Zivilingenieur, der das Vertrauen des Gemeinderates von Korneuburg genießt.

Während meiner Tätigkeit als Mitglied des Rechnungshofs (aktiv von 1981 bis 1994) habe ich mich − wie erwähnt − vor allem auf die Grundlage für Entscheidungen von Entscheidungsträgern, auf die Definition der Aufgabenstellung im Gutachten und auf deren Inhalte konzentriert.

Da ich meine Befugnis nunmehr seit Juli 2000 ausübe und gleichzeitig auf dem Gebiet von Innovationen tätig bin, halte ich die Bedeutung gutachterlicher Stellungnahmen von Ziviltechnikern für besonders wichtig.

Daher werde ich diesen Fall auch der Bundeskammer und der Länderkammern in komprimierter Form zur Kenntnis bringen.

Ich kann Ihrem Gutachten natürlich nicht vorgreifen, zumal ich nicht einmal weiß, wie der Inhalt Ihres Auftrags im Detail lautet. Dennoch hoffe ich, dass meine Ausführungen klar
und verständlich waren.

Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig.

Es können (fast) alle Beteiligten gewinnen, wenn ein ökonomisch und ökologisch optimales Lärmschutzprojekt eine Chance bekommt und die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass auch die Verantwortlichen der ASFINAG (Vorstand und Aufsichtsrat) froh darüber sein müssten, wenn wirklich ökonomisch und ökologisch optimale Lärmschutzmassnahmen realisiert werden können.

Gerade die ASFINAG hat in zumindest zwei Bereichen in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass gravierende Probleme optimal zu lösen sind, auch wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt konventionell vorgegangen wurde.

Dies betrifft:

− Einführung der LKW Maut
− Baustellenorganisation mit Gegenverkehr.

Abschließend darf ich nochmals meine Bereitschaft bekunden, Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Mit freundlichen Grüssen


Dr. Wolfgang Lederbauer


Anlage:o. a.

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