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Aktuelle Projekte Österreich | A22 Korneuburg
Sehr geehrter Herr DI Röhrer,

ich nahm am 24.6.04 an der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats von Korneuburg teil.

In dieser Sitzung wurde der Beschluss gefasst, dass die Angebote von Ihnen als unabhängiger Experte beurteilt werden sollen.

Wir wurden vom Büro KIENER CONSULT in Klosterneuburg aufgefordert, bestimmte
Unterlagen vorzulegen. Dies ist am 2.7.04 erfolgt.

Ich begrüße diese Entscheidung wonach ein Experte für Akustik eine Beurteilung der Ange-bote vornehmen soll außerordentlich und darf Ihnen vorab mein Schreiben an das Büro
KIENER CONSULT EC109468b vom 2.7.04 (Anlage 1) (Teil II) zu Ihrer Information über-senden.

Aus diesem Schreiben sind vielfältige Details und Überlegungen für eine Überprüfung zu entnehmen.

Bitte beachten Sie auch die aktuelle (in Arbeit befindliche) Homepage:
WWW.W-LEDERBAUER.AT / NEU /

Vor allem sind die Fotos bzw. Fotobearbeitungen von Bedeutung.

Ich würde mich freuen, die Gelegenheit zu erhalten unsere Überlegungen und Vorschläge persönlich vortragen zu können.

Mit freundlichen Grüssen


Dr. Wolfgang Lederbauer


Anlage: EC109468b vom 2.7.04 (Anlage 1)



EC109468b vom 2.7.04
An
KIENER CONSULT
Ziviltechniker Gesellschaft mbH Wien, 2.7.04
Stadtplatz 37
A – 3400 Klosterneuburg

Per E-Mail: ztkiener@aon.at


A 22 Korneuburg, Lärmschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.6.04 (Eingang bei mir am 25.6.04) übersende ich Ihnen die folgenden Informationen:

Teil II: Bemerkungen zur Angebotsprüfung

Ich erlaube mir nun, zusätzlich zu meinem Beischreiben zum Angebot noch einige wichtige Bemerkungen für die Angebotsprüfung beim gegenständlichen Lärmschutzprojekt zu machen und bitte Sie nachdrücklich diese Überlegungen bei Ihrer Angebotsprüfung zu berücksichtigen.

Anmerkung 1 zum Deckblatt des Berichts
Mir ist bekannt, dass Ihr Büro mit einem "Variantenvergleich, lärmtechnische Untersuchung"
beauftragt worden ist und ein diesbezüglicher Bericht vorliegt.

Ich halte diese Vorgangsweise des Auftraggebers grundsätzlich für richtig.

Bei Variantenuntersuchungen sollten allerdings "alle" möglichen Varianten untersucht
werden.

Im gegenständlichen Fall ist die bei der ASFINAG und beim Amt der NÖ LR bekannte Lösung des begrünten Lärmschutzprojektes ECOWALL nicht berücksichtigt worden.

Ich kann dies Ihrem Büro natürlich nicht vorwerfen, wenn Ihr Auftrag vonseiten des Auftraggebers auf bestimmte Lösungen eingeschränkt wurde.

Es ist im übrigen klarzustellen, dass die ASFINAG bzw. das Amt der NÖ LR. erst ab Anfang Mai 2004 von verschiedenen Weiterentwicklungen des ECOWALL Projekts durch die Übersendung des Antrags um Durchführung einer Straßenforschung Kenntnis hatte.

Umso wichtiger erscheint uns, dass im Zuge der Angebotsprüfung unsere beiden Alternativen (1 und 2) und unser Beischreiben zum Angebot in seiner Gesamtheit beurteilt wird.

Anmerkung 2 zu Seite 2 des Berichts
Sie schreiben:

„ Ziel der vorliegenden Lärmtechnischen Untersuchung war es, die Lärmbelastungen zufolge des zukünftigen Straßenverkehrs auf der 3 streifig ausgebauten Donauufer Autobahn im Abschnitt Korneuburg Ost Korneuburg West aufzuzeigen und bei Vorliegen von Überschreitungen der "vorgeschriebenen Grenzwerte" Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das grundsätzliche Problem der "vorgeschrie-
benen Grenzwerte" eingehen.

Bekanntlich wurden in den vergangenen Jahrzehnten Lärmschutzanlagen errichtet, deren
Dimension und Ausführung aufgrund von theoretischen Berechnungen und bestimmten Grenzwerten festgelegt wurden.

So wurden z. B.

− 1 Meter hohe Wände aus hoch reflektierendem Beton
− 1 Meter hohe Wände aus hoch reflektierendem Glas
− 1 Meter hohe Wände aus Holzgeflechten, die später sogar
bepflanzt worden sind,

errichtet.

Diese Maßnahmen wären von vornherein für einen effektiven und langlebigen Lärmschutz
vollkommen ungeeignet.

Diese und andere Wände müssen nun aufwändig abgebrochen werden.

Die nunmehrigen Berechnungen und festgelegten Lärmschutzmassnahmen beruhen auf den
aktuellen Grenzwerten.

Es stellt sich nun die Frage, ob diese Vorgangsweise in Anbetracht der vorangegangenen
ungelösten Lärmprobleme tatsächlich optimal ist.

Ich werfe durch mein Angebot verschiedene Grundsatzfragen auf und zeige Lösungen auf.

Mein Ziel ist − wie beschrieben − ein ökonomisch und ökologisch optimaler Lärmschutz.

Ökonomisch optimaler Lärmschutz heißt:

Die nunmehr errichteten Lärmschutzanlagen sollten nicht nur die (aktuellen) Grenzwerte gerade noch erfüllen, sondern sie sollten in einer Weise konzipiert werden, dass Sie mit vertretbaren Kosten ein Maximum an Lärmschutz bieten.

Ein Maximum an Lärmschutz heißt, dass sich mit den relevanten Maßnahmen die Lärmschutzwirkung auf einen möglichst großen Bereich erstreckt.

Diese Überlegung bezieht sich vor allem auf die Lärmschutzmaßnahmen durch Installierung von Lärmschutzfenstern.

Bekanntlich bleibt dadurch das Areal um die Häuser ungeschützt, was zu einer gigantischen Wertvernichtung solcher Grundstücke führt.

Die angeführten Lösungen
ECOWALL SLOPE
ECOWALL UMBRELLA
ECOWALL GREEN TUNNEL
können diesen Anforderungen gerecht werden.

Wie mir bekannt ist, wurde ein Antrag der Stadtgemeinde Korneuburg auf Umwidmung zu Wohngebieten der an die A 22 angrenzenden Grundstücke von der NÖ. LR. wegen der
zu hohen Lärmbelastung abgelehnt.

Würde aber ein ökonomisch und ökologisch optimaler Lärmschutz errichtet werden, könnte eine großflächige Umwidmung jedenfalls erfolgen.

Anmerkung 3 zu Seite 1 des Berichtes
3.1. Es fällt auf, dass bei der geraden Lärmschutzwand in Leichtbau nur "Holz, Aluminium
etc. "angeführt sind.

Demgegenüber wurde in der Ausschreibung in der Position 010312 eine Wand aus Beton festgelegt.

3.2. Bei Lärmschutzwänden in "Leichtbau" sollte der Faktor "Schalldämmung" gebührend
beachtet werden.

Ich habe bei einer örtlichen Begehung bei den bestehenden Lärmschutzwänden aus
Aluminium festgestellt, dass der Schalldurchgang durch eine solche Wand hoch ist.

Die Schalldämmung ist bei massiven Wänden (Beton bzw. mit Erde gefüllte
ECOWALL Projekte) wesentlich höher.

3.2. Beim Variantenvergleich wurde nur eine "Leichteinhausung in Hochbauweise
System SPIRK & PARTNER" herangezogen.
Demgegenüber sind mehrere Lösungen für eine Leichteinhausung bekannt.
(Vgl. Vortrag DI KAUFMANN ASFINAG, Krems 2003).



In unserem Beischreiben zum Angebot haben wir auf zwei besonders attraktive Lösungen

ECOWALL ROOF
und
ECOWALL GREEN TUNNEL

hingewiesen, die mit dem angebotenen ECOWALL SLOPE Konzept in idealer Weise kombiniert werden können.

Anmerkung 4 zu Seite 5 des Berichtes
Sie halten fest, dass als Immissionsgrenzwerte gemäß Dienstanweisung Lärmschutz auf Bundesstraßen 60 Dezibel (A) für den Zeitraum Tag und 50 Dezibel (A) für die Nacht gelten.

Ich glaube, dass dies eine zu "statische" Vorgangsweise ist.
Es sollte meines Erachtens beurteilt werden, welche Immissionsgrenzwerte durch die
Alternativprojekte 1 und 2 des ECOWALL Projektes und durch die weiteren Vorschläge
erzielt werden können.

Nach unserer Abschätzung sind die o. a. Werte (Tag 60 Dezibel (A) und Nacht 50 Dezibel- (A) durch ECOWALL zu unterschreiten.

Anmerkung 5 zu Seite 7 des Berichtes
Sie halten fest, dass "eine gefahrene Geschwindigkeit für PKW von 130 km / h bzw.
100 km /h im Untersuchungsabschnitt festgelegt" wurde.

Bekanntlich fordert der Gemeinderat der Stadt Korneuburg aus Schallschutzgründen eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km / h.

Nach meiner Auffassung sind Lärmschutzanlagen mit höchster Effektivität zu errichten,
wodurch zwei wesentliche Ergebnisse erreicht werden.
− Maximaler Schallschutz
− Reisegeschwindigkeit für PKW 130 km / h

Es ist aus volkswirtschaftlicher Sicht höchst bedenklich, Autobahnen bzw. Erweiterungen
von Autobahnen mit einem hohen Kostenaufwand zu bauen und gleichzeitig ein Geschwindigkeitslimit von zB. 80 km / h festzulegen, um dadurch die Lärmimission zu senken.

Anmerkung 6 zu Seite 7 des Berichtes
Sie schreiben "Begrenzung der Höhe der Lärmschutzwände mit 5,5 m über Fahrbahnoberkante".

In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein grundsätzliches Problem, das von Fachleuten (Ziviltechniker und Verwaltungsbeamten) schon längst erkannt wurde, hinweisen:

Der zusätzliche Lärmschutz durch eine Erhöhung von geraden Lärmschutzwänden ist relativ gering !!!

Entnehmen Sie bitte Näheres einer Darstellung von DI ROSNIAK & Partner ( Anlage 1)

Auf den Seiten 10 und 11 ist dargestellt, dass die Differenz zwischen einer Lärmschutzwand von 7 m Höhe und einer Lärmschutzwand von 4 m Höhe nur 2 Dezibel beträgt.

Wie Sie wissen, liegt die Wahrnehmungsschwelle bei 2 Dezibel.

Als Lösung dieses Problems sehen wir die Alternativen 1 + 2 sowie die zusätzlichen
Vorschläge.

Anmerkung 7 zu Seite 9 des Berichtes
Sie schreiben:
"Aufgrund der örtlichen Lage der Donauufer Autobahn A 22 im Bezug auf die Siedlungsbereiche der Ortschaft Korneuburg sowie der prognostizierten Verkehrsbelastung in den Prognosejahren 2006 und 2020 ist es nicht möglich, durch Lärmschutzwände allein den gesamten Untersuchungsbereich vor Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu schützen. Daher wurde für das vorliegende Projektsgebiet eine Kombination von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen."

Diese durchaus richtige Feststellung bestätigt die o. a. Anmerkungen.

Ich halte aber den Schluss, wonach für das vorliegende Projektgebiet eine Kombi-
nation von aktiven und passiven Lärmschutzmassnahmen vorgesehen ist, für höchst problematisch!

Aktive Lärmschutzmassnahmen bestehen in der Installation von Lärmschutzanlagen (Wände, Dämme etc.)

Passive Lärmschutzmassnahmen bestehen im Einbau von Schallschutzfenstern.
Beim Einbau von Schallschutzfenstern bleiben aber bekanntlich die vom Lärm betroffenen Grundstücke ungeschützt !

Ich glaube, dass die sogenannten passiven Lärmschutzmassnahmen auf das absolute Minimum reduziert werden und ökonomisch sowie ökologisch optimale Lärmschutzsysteme
errichtet werden sollten, die auch in den o. a. Bereichen (vorgesehene Bereiche mit Schall-
schutzfenstern) wirken.

Anmerkung 8 zu Seite 9 des Berichtes
Projektiert ist links der A 22 eine gerade Lärmschutzwand mit 5,5 m Höhe.
Nach meiner Auffassung sollte gerade bei diesem Projekt auch am Mittelstreifen eine
Lärmschutzanlage installiert werden.

Wir haben bei der Alternative 2 einen solchen Vorschlag gemacht.

Im übrigen verfügt die ASFINAG sicher über Erfahrungen über den Lärmschutzeffekt solcher im Mittelstreifen angeordneten Lärmschutzwänden (z.B. A 2 Bereich Gleisdorf etc.)

Da der Abstand zwischen der projektierten gekrümmten und der geraden Wände rd 34 m beträgt, wird die Lärmschutzwirkung des ausgeschriebenen Projektes im Vergleich zur
ECOWALL Alternative 2, relativ gering sein.

Anmerkung 9 zu Seite 9 des Berichtes
Sie beschreiben als Möglichkeit einer Leichteinhausung (nur) das System SPIRK &
PARTNER.

Ich weise auch in diesem Zusammenhang in Ergänzung zu unserem Beischreiben zum Angebot darauf hin, dass wir an verschiedenen Leichtkonstruktionen wie ECOWALL ROOF
und ECOWALL GREEN TUNNEL arbeiten.

Diese Lösungen könnten beim gegenständlichen Projekt zur Anwendung kommen.

Anmerkung 10 zu Seite 12 des Berichtes
Sie schreiben:
„ Bei der Ausschreibung wurde als einzige Lösung die "gekrümmte Betonwand" festgelegt.“

Die Gründungsarbeiten sind in der gegenständlichen Ausschreibung nicht enthalten. Diese Leistungen wurden im Zuge der Ausschreibung der Dammschüttung, Brücken (Angebotsabgabe Anfang Mai 2004) ausgeschrieben.

Ich bitte nachdrücklich, bei der Angebotsprüfung diese Tatsache zu berücksichtigen. Beim Vergleich der Angebote über Lärmschutzanlagen müssten die Kosten für die Fundierung selbstverständlich in Anrechnung gebracht werden.


Anmerkung 11 zu Seite 13 des Berichtes
Sie schreiben, dass die gekrümmte Betonschale an der Rückseite bis ca. 3,50 m über Strassenniveau eingeschüttet werden soll.

Eine derartige Schüttung ist in den Ausschreibungsplänen und in der Ausschreibung nicht enthalten .

Durch eine derartige Schüttung wird der Flächenverbrauch wesentlich vergrößert.

Ich weise darauf hin, dass wir in unserem Angebot eine Terrassierung des Geländes vorgeschlagen haben. Dadurch entstehen große nutzbare Flächen − vor allem entlang des Sportplatzes.

Anmerkung 12 zu Seite 13 des Berichtes
Sie erwähnen einen "Aufsatz SSI".
Ich weise darauf hin, dass wir ebenfalls an einem speziellen Aufsatz für die ECOWALL SLOPE Wand, der einen hohen zusätzlichen Schallschutzeffekt hat, arbeiten.

Anmerkung 13 zu Seite 14 des Berichts
Sie schreiben, dass die gekrümmte Wand in einem Feldversuch getestet wurde.
Die Bogenwand war 6 m lang und 5,5 m hoch.

Es ist offensichtlich, dass solche Messergebnisse (auf einer Länge von nur 6 m) nur beschränkt auf die Schallschutzwirksamkeit der gesamten gekrümmten Betonschale hochgerechnet werden können.

In diesem Zusammenhang weise ich auf die bekannte Tatsache hin, dass DI KIRISITS
(Ingenieurkonsulent für technische Physik) von der ASFINAG mit VORHER-NACHHER Messungen beauftragt wurde.
DI KIRISITS wurde auch wie mir bekannt ist, über die voraussichtliche Wirksamkeit der gekrümmten Schale aus Beton befragt.

Ich glaube, dass dieser allgemein anerkannte Fachmann zusätzlich zu DI RÖHRER auch für die akustische Beurteilung der angebotenen Lösungen herangezogen werden sollte. Ich werde diese Anregung auch an die ASFINAG und das Amt der NÖ. LR. richten und Ihnen zur Kenntnis bringen.

Ich bin mir sicher, dass vor allem die Alternative 2 gegenüber dem Amtsprojekt einen wesentlich höheren Lärmschutz bietet.

Anmerkung 14 zu Seite 24 des Berichtes
In der Zusammenfassung wird festgestellt.
"Die schalltechnische Wirkung der Bogenwand ist beträchtlich, wenn die Quelle sich
in nicht zu großem Wandabstand befindet".

Diese Feststellung im Gutachten ist für die Beurteilung der Angebote von entscheidender Bedeutung.

Der Abstand zwischen der Fahrbahn am rechten Rand der Autobahn Richtung Wien und der Gekrümmten Betonschale beträgt rund 3,4 m ( ! )

Eine gegenüber einer geraden Wand bessere Schallschutzwirkung der gekrümmten Wand kann nur die nahe an der gekrümmten Wand verlaufenden Fahrspuren betreffen.

Aus diesem Grunde wäre vor allem die von uns vorgeschlagene Alternative 2 zu beachten.



Anmerkung 15 zu Seite 38 des Berichtes
Gerade Lärmschutzwand 5,5 m 2,929 km rechtsseitig
Gekrümmte Betonwand 0,946 km rechtsseitig
Gekrümmte Betonwand 1,085 km linksseitig

Demgegenüber sind in der Ausschreibung folgende Längen festgelegt worden.

Gerade Lärmschutzwand 5,5 m ……900 m
Gekrümmte Lärmschutzwand rd 6,0 m ……940 m
Gekrümmte Lärmschutzwand Glas rd 6,0 m 120 m

Wir haben − im vorgegebenen − Abschnitt mit den Alternativen 1 und 2 ökonomisch und ökologisch optimale Lärmschutzanlagen vorgeschlagen.

Wir vertreten die Auffassung, dass der Lärmschutz A 22 Korneuburg nicht auf das ausgeschriebene Volumen (s. o.) eingeschränkt werden s, sondern das gesamte im Bericht
beschriebene Gebiet umfassen sollte.

Im übrigen stellt sich die Frage nach den Entscheidungsgründen für die gewählte Ausführungsform der Lärmschutzanlagen, wenn ein Teil (rd. 940 und 120 m) in Form einer gekrümmten
Betonschale
ein Teil (rd. 900 m) in Form einer geraden Betonwand.
und
ein undefinierter langer Teil in Form von Holzwänden ausgeführt werden soll.

Nach unserer Auffassung sollte der gesamte Bereich optimal und einheitlich ausgeführt
werden.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass die festgelegte massive Überbauung in einer Länge von rd. 100 m planlich nicht dargestellt wurde.

Wir haben für diesen Bereich, der sich harmonisch in alle sonstigen ECOWALL Bereiche eingefügt, den ECOWALL GREEN TUNNEL entwickelt.

Anmerkung 16 zu Seite 42 des Berichtes
Sie schreiben:
3. Zeile:"Die Variante "Gerade Wand" stellt den Minimalschutz entlang der Autobahn dar
und ist im Hinblick auf die Belastung der Wohnbevölkerung in unmittelbarer Nähe der starken Verkehrsbelastung von 100.000 DTV im Prognosejahr 2020 als nicht mehr ausreichend zu bezeichnen."




Es stellt sich für mich und für alle vom Lärm betroffenen Anrainer die Frage,
warum eine "Gerade Wand" mit einer Höhe von 5,5 m errichtet werden soll,
wenn diese Wand im Bericht als
"Minimalschutz"
bzw.
"als im Prognosejahr nicht mehr ausreichend bezeichnet wird" !!!

Nach den allgemeinen Erfahrungen über den Verkehrsanstieg in den Ballungsräumen sehe
ich es als äußerst problematisch an, einer Verkehrsbelastung von 100.000 DTV erst für das Jahr 2020 zu erwarten.

Darüber hinaus wäre zu beachten, dass der Unterschied der Verkehrsbelastung zwischen
z.B. 70.000 DTV und 100.000 DTV relativ gering ist.

Nach unserer Auffassung sollte dieses o. a. Grundproblem wenigstens jetzt während der
Angebotsprüfung untersucht und beurteilt werden.
Unsere Alternativen (vor allem Nr. 2) bieten schon jetzt einen ökonomisch und ökologisch optimaler Lärmschutz.

Anmerkung 17 zu Seite 42 des Berichts
Sie schreiben (2. Absatz)
"Die Leichteinhausung und massive Überdeckung auf einem Damm mit obgenannter Höhe kann zu einem Problem des Naturschutzes werden, wenn auch die Beurteilung des Landschafts- und Stadtbildes ein Kriterium für den Lärmschutz darstellt."

Diese Feststellung ist zweifellos richtig. Allerdings gelten diese Feststellungen auch für eine gerade Wand Höhe 5,5 m und eine gekrümmte Wand Höhe 6 m.

Auch die gerade Wand aus Beton und die gekrümmte Wand aus Beton wird zu einem Problem des Naturschutzes werden.

Warum die Beurteilung des Landschafts- und Stadtbildes bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt wurde, ist im Zusammenhang mit dem o. a. Festlegungen völlig unverständlich.

Nicht weniger unverständlich ist der Passus in der Ausschreibung
„ Aufgrund des gewünschten Erscheinungsbildes der Lärmschutzwand sind Alternativen nicht zulässig.“

Ich darf vorschlagen, im Zuge der Angebotsprüfung auch einen Blick auf die in Arbeit befindliche ECOWALL Homepage zu werfen.

WWW.W-LEDERBAUER.AT / NEU


Anmerkung 18 zu Seite 43 des Berichtes
In dieser Tabelle werden die Varianten 1-6 zusammenfassend dargestellt:

Tabelle 1 – 6:

Varianten aktiver LS passiver LS betr. Objekte Wirtschaftl. k.
Gerade Lärmschutzwand beidseitig 4.092.000 1.659.336 332 3,5
Leichteinhausung RFB Stockerau, kombiniert mit gerader LSW 18.465.550 1.049.580 210 11,8
Gekrümmte Betonwand, kombiniert mit gerader LSW 6.811.750 584.766 117 4,5
Massive Überdeckung RFB Stockerau, Grünbrücke, kombiniert mit gerader LSW 34.513.125 184.926 37 20,9
Massive Überdeckung RFB Stockerau, Grünbrücke,Leichteinhausung RFB Wien kombiniert mit gerader LSW 45.959.875 119.952 24 27,8
Gekrümmte Betonwand, Grünbrücke, mit Leichteinhausung, kombiniert mit gerader LSW 10.815.250 584.766 117 5,9
Klosterneuburg, 2004-04-23



Das Kostenspektrum reicht also von rd. 4,000.000 EURO
bis rd. 45,000.000 EURO

Demgegenüber beträgt unsere Angebotssumme
lt. unserem Beischreiben zum Angebot:

für die Variante 1: 3,987.040 EURO
bzw 3,462.240 EURO
und
für die Variante 2: 5,660.600 EURO
bzw 4,371.140 EURO
=====================================================

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Wolfgang Lederbauer

Darstellung von DI ROSNIAK & Partner ( Anlage 1)


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