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Aktuelle Projekte Österreich | S1 Ring um Wien

Dipl.-Ing. Dr. techn.
Wolfgang Lederbauer
Dominikanerbastei 6
1010 Wien
Telefon 43 (1) 968 35 50
Fax 43 (1) 968 35 51
Handy: 0664 – 112 99 75
E Mail: WOLFGANG.LEDERBAUER@CHELLO.AT
WWW.ECOOOWALL.AT




Kritische Beurteilung

und

konstruktive Vorschläge

im

Zusammenhang mit der

öffentlichen Erörterung des Bauvorhabens

VÖSENDORF - SCHWECHAT

B 301 Wiener Südrandstraße
















EC 106499
13.12.1999






VORBEMERKUNG
Sorgfältige Planung und umfassende Begutachtung des Einreichprojektes

1. Beurteilung der vorgelegten Projektunterlagen
1.1. Festlegung auf bestimmte (nicht optimale) Trasse
1.2. S-förmige Linienführung einer Autobahn westlich von Vösendorf
1.3. Tunnelquerschnitte (zwei Fahrstreifen ohne Abstellstreifen)
1.4. Querschnitte Freiland (zwei Fahrstreifen mit Abstellstreifen)
1.5. Großer Flächenverbrauch
1.6. Dämme (mit aufgesetzten Wänden) als Lärmschutz
1.7. Gutachten „Lärm“ ohne präzise Festlegungen über Lärmschutzmaß-nahmen
1.8. Gutachten „Hygiene/Humanmedizin“ mit Hinweisen auf Gutachten „Lärm“ (ohne präzise Festlegungen über Lärmschutzmaßnahmen )
1.9. Ungenügende Beachtung der Wirksamkeit konventioneller Lärmschutz-anlagen
1.10. Fehlende großräumige Überlegungen
1.11. Fehlende klare Konzepte für ökologische Ortsumfahrungen

2. Aktueller Stand der Technik
2.1. Konventioneller Lärmschutz auf Dämmen mit aufgesetzter Wand
2.2. Konventionelle Tunnels aus Stahlbeton in Tieflage

3. Neuester Stand der Technik
3.1. Ökonomisch und ökologisch optimale Überbauungen
3.2. Begrünter Lärmschutz mit Mehrfachnutzen
3.3. Wirtschaftliche Unterführungen

4. Prüfung des Projektes durch den Rechnungshof
4.1. Prüfungsauftrag an den Rechnungshof durch Parlament sowie NÖ und Wiener Landtag
4.2. Sofortiger Beginn der Prüfung nach der öffentlichen Erörterung
4.3. Einsatz der Spezialisten im Rechnungshof für die Prüfung von Lärmschutzanlagen entlang von Verkehrswegen
4.4. Veröffentlichung der bisherigen Prüfberichte des Rechnungshofs über den Lärmschutz in Österreich
4.5. Leitung des Prüfungsteams direkt durch den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler
4.6. Laufende Berichterstellung über Zwischenergebnisse durch den Rechnungshof
4.7. Begleitende Prüfung des Alternativprojektes
4.8. Vorlage des Endberichts bis 30.06.2000
5. Grundsätze für ein Alternativprojekt
5.1. Andere Linienführung
5.2. Ökologische Überbauungen statt Tunnels (z.B. Vösendorf)
5.3. Unterführungen unter B 301 statt Tunnels (z.B. Rannersdorf)
5.4. Berücksichtigung des ökologisch und ökonomisch optimalen Lärmschutzes
ECOWALL SLIM
ECOWALL UMBRELLA
ECOWALL SLOPE
ECOWALL ROOF
ECOWALL GREEN TUNNEL
ECOWALL LODGE
6. Alternative Planung und Ausschreibung parallel zum Genehmigungs-verfahren für das eingereichte Projekt
6.1. Schaffung eines ÖKO – KONSORTIUMS aus
- Gruppe ECOWALL
- Gruppe Verkehrsplaner und Konsulenten
- Gruppe Straßenbaufirmen
6.2. Zielsetzung
- Einsparung mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten
- Verkürzung der Bauzeit um mindestens ein Jahr
- Höhere Verkehrseffizienz
- Wesentlich höherer Umweltschutz
6.3. Gleichzeitige Durchführung der Ausschreibung des eingereichten Projektes und des Alternativprojektes
7. Neue Formen des PPP (Public Private Partnership)
7.1. Schaffung einer TASK-FORCE von Beamten des BmfWA und der Ämter der Landesregierungen von Wien und Niederösterreich nach dem Vorbild des Kalifornischen Verkehrsministeriums (CALTRANS)
7.2. Aufgabenstellung der TASK-FORCE:
Überprüfung der bisher errichteten Lärmschutzsysteme bezüglich:
- Effektivität (Schallschutz)
- Dauerhaftigkeit
- Ästhetik
- Reaktionen der betroffenen Bevölkerung
- Kosten – Nutzenverhältnis
- Ökologisches Controlling
7.3. „Begleitende „ Umweltvertäglichkeitsprüfung parallel zu Ausarbeitung des Alternativprojektes
8. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses über die „Beachtung ökonomischer- und ökologischer Kriterien bei Verkehrsprojekten in Österreich“
8.1. Kritische Analyse der bisherigen Investitionen
8.2. Berücksichtigung der Ergebnisse bei der endgültigen Entscheidung über die B 301
VORBEMERKUNG

Sorgfältige Planung und umfassende Begutachtung des Einreichprojektes
Bei einer ersten Durchsicht der Projektunterlagen fällt auf, daß das Einreichprojekt sehr sorgfältig geplant wurde. Auch die Gutachten geben einen umfassenden Überblick über die beurteilten Problemfelder. Dennoch stellt sich die Frage, ob das eingereichte Projekt wirklich optimal ist. Im folgenden wird aus der Sicht einer Entwicklungsfirma für innovative Lösungen in den Bereichen Umwelt und Verkehr der Versuch unternommen, eine Projektalternative aufzuzeigen, die das gegenständliche Problem in ökonomischer und ökologischer Hinsicht optimal löst.

1. Beurteilung der vorgelegten Projektunterlagen

1.1. Festlegung auf bestimmte ( nicht optimale ) Trasse
Zunächst ist nicht ersichtlich, wann und aus welchen Gründen die vorliegende Trasse ausgewählt wurde.

1.2. S-förmige Linienführung einer Autobahn westlich von Vösendorf
Es erscheint außerordentlich problematisch, im Großraum einer Weltstadt mit steigendem Ost – West Verkehr einen Verkehrsweg ( Autobahn ) in der eingereichten Linienführung zu konzipieren. Im Bereich westlich von Vösendorf schwenkt die Trasse um 90 Grad nach Norden, verschwindet sodann in einem schmalen Tunnel, um kurz danach wieder um 90 Grad nach Osten zu schwenken. Es stellt sich, die Frage nach der Unfallhäufigkeit in diesem Abschnitt.

1.3. Tunnelquerschnitte (zwei Fahrstreifen ohne Abstellstreifen)
In allen Tunnelabschnitten sind pro Fahrtrichtung nur zwei Fahrstreifen – ohne Abstellstreifen – vorgesehen. Diese Tunnelabschnitte können somit nie mehr den steigenden Verkehrströmen, die in der Zukunft ganz klar abzusehen sind angepaßt werden. Bei den geringsten Unfällen oder Pannen wird es in den Tunnelabschnitten zu unübersehbaren Staus und damit zu erhöhter Unfallgefahr kommen.

1.4. Querschnitte Freiland (zwei Fahrstreifen mit Abstellstreifen)
Außerhalb der Tunnelabschnitte sind zwei Fahrstreifen mit einem Abstellstreifen pro Fahrtrichtung vorgesehen. Die geplanten Lärmschutzdämme werden eine Erweiterung des Verkehrsweges um einen weiteren Fahrstreifen erschweren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wenn ja wie eine Verbreiterung der gesamten Trasse von Vösendorf bis zum Anschluß an die A 4 bei der bisherigen Planung überhaupt bedacht wurde. Weiters ist darauf hinzuweisen, daß aufgrund der drastischen Erhöhung des Verkehrsaufkommens die Westautobahn ( A 1 ) um einen Fahrstreifen erweitert werden muß.

1.5. Großer Flächenverbrauch
Eine Analyse der Querschnitte zeigt sofort den besonders hohen Flächenverbrauch, der durch die vorgesehenen Lärmschutzdämme verursacht wird. Dies erscheint besonders problematisch, da der Lärmschutz durch geschüttete Erddämme - wie die Erfahrungen zeigen - nicht optimal sein kann.

1.6. Dämme (mit aufgesetzten Wänden) als Lärmschutz
Bekanntlich breitet sich der Schall nicht linear, sondern kugelformig aus. Der höchste Punkt der vorgesehenen Lärmschutzsysteme ( schmale Lärmschutzwände sollen auf die geschütteten Erddämme aufgesetzt werden ) befindet sich in großer Entfernung von den Lärmerregern. Wie einem Querschnitt zu entnehmen ist, ( zB km 13+500 ) beträgt der Abstand zwischen den Lärmerregern und dem höchsten Punkt der Lärmschutzsysteme zwischen 28 m und 40 m.( ! ) Wie ein Lokalaugenschein im Bereich des neu geschütteten Lärmschutzdamms in Vösendorf, entlang der SÜD – OST Tangente sowie entlang der A 2 im Bereich Wiener Neudorf sofort zeigt, breitet sich der Verkehrslärm über die Lärmschutzwälle aus. Besonders bei starkem Wind kommt es zu einer unerträglichen Lärmbelästigung im Abstand von hunderten Metern von diesen Trassen. Es stellt sich daher die Frage, ob die vorgesehenen Lärmschutzanlagen in Form von Dämmen und daraufgesetzten dünnen Lärmschutzwänden überhaupt geeignet sind, die absehbaren Lärmprobleme zu lösen.

1.7. Gutachten „Lärm“ ohne präzise Festlegungen über Lärmschutzmaßnahmen
Bei einer genauen Analyse des an sich umfassenden Gutachtens über das Kapitel Lärm fällt auf, daß über die Effektivität der vorgesehenen Lärmschutzanlagen keine Aussage getroffen wird. Es wird dort vielmehr folgende Formulierung gewählt:

Seite 73: „ Aus schalltechnischer Sicht ist nicht relevant, ob Schallhindernisse als Lärmschutzwand, bepflanzter Steilwall, Erdwall oder Wallwandkonstruktion ausgeführt werden, soferne sie als schalltechnisch gleichwertige Ersatzmaßnahme zu bewerten sind“

Zur Klärung dieser aufgeworfenen Fragen erscheint es dringend notwendig, die Effektivität der bisher in Österreich installierten Lärmschutzanlagen zu überprüfen. Laut Informationen des BMWA wurden in Österreich entlang der Bundesstraßen und Autobahnen rund 500 km ( in Worten fünfhundert Kilometer ! ) Lärmschutzanlagen installiert, von denen ein beträchtlicher Teil abgebrochen bzw erhöht werden mußte. Es sollte vor allem sofort überprüft werden, welche Ergebnisse die vor kurzem installierten Lärmschutzanlagen entlang der Südautobahn im Bereich Wiener Neudorf und Vösendorf ( geschüttete Dämme mit aufgesetzten Lärmschutzwänden aus Holz ) bzw die Erhöhungen der Lärmschutzwände aus Holz im Bereich der A 21 ( Gießhübel, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge etc ) in schallschutztechnischer Hinsicht gebracht haben.

1.8. Gutachten „Hygiene/Humanmedizin“ mit Hinweisen auf Gutachten „Lärm“ (ohne präzise Festlegungen über Lärmschutzmaßnahmen )
Das ebenfalls sehr umfassende Gutachten „ Hygiene/Humanmedizin „ bezieht sich immer wieder auf die Ausführungen im Gutachten „ Lärm „. Wie erwähnt, werden aber dort über die Effizienz der vorgesehenen Lärmschutzschutzmaßnahmen keine klaren Aussagen getroffen.



1.9. Ungenügende Beachtung der Wirksamkeit konventioneller Lärmschutzanlagen
Bekanntlich wurden in der Vergangenheit in Österreich installierte Lärmschutzanlagen mit großem Aufwand erhöht, da die Wirksamkeit offensichtlich ungenügend war. Besonders eindrucksvoll sind die Maßnahmen zur Erhöhung des Lärmschutzes im Bereich Wiener Neudorf durch das nachträgliche Aufsetzen von dünnen Lärmschutzwänden aus Holz. Im Bereich der A 21 wurden vor kurzem Lärmschutzwände von rd 1 m auf 4 m erhöht. Hingegen wurden an der A1 im Bereich Altlengbach mit einer ähnlich starken Verkehrsfrequenz wie entlang der A 21 neue Lärmschutzwände mit einer Höhe von nur 2 Metern ( ! ) errichtet. Bei der Beurteilung der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 301 sollte auf die Erfahrungen bei der Neuinstallation und bei der Erhöhung zurückgegriffen werden.
Vor allem sollten auf die besonders wichtigen Aussagen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Lärms im Falle von nicht vorhandenen oder unzureichenden Lärmschutzanlagen geachtet werden. Von entscheidender Bedeutung ist die Klärung der Frage, ob die vorgesehenen Lärmschutzanlagen angesichts der speziellen Windverhältnisse überhaupt einen hinreichenden Lärmschutz bieten können.

1.10. Fehlende großräumige Überlegungen
Es fällt besonders auf, daß im Rahmen des gegenständlichen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens keine großräumigen Überlegungen angestellt wurden. Weiters sticht ins Auge, daß keine genaueren Festlegungen – vor allem hinsichtlich des Lärmschutzes – über die Ortsumfahrungen gemacht wurden.

1.11. Fehlende klare Konzepte für ökologische Ortsumfahrungen
Gerade umweltfreundliche Ortsumfahrungen sind ein essentieller Teil einer Süd – Ost Verbindung im Süden Wiens. In der vorliegenden Stellungnahme werden diesbezügliche konstruktive Vorschläge unterbreitet.


2. Aktueller Stand der Technik
Es ist ganz offenkundig, daß die vorliegende Planung den aktuellen Stand der Technik, vor allem im Bereich des Lärmschutzes und der Konzeption von Tunnels wiederspiegelt. Neue, auch in Österreich bereits getestete Lösungen für ökologisch und ökonomisch optimale Lösungen für den Lärmschutz wurden bei dieser Planung bemerkenswerterweise nicht berücksichtigt.

2.1.Konventioneller Lärmschutz auf Dämmen mit aufgesetzter Wand
Diese Lösungen beanspruchen bekanntlich sehr viel Fläche und bieten wegen der großen Entfernung zum Lärmerreger keinen hinreichenden Lärmschutz. Weiters stellt sich die Frage nach der Dauerhaftigkeit von Lärmschutzwänden aus Holz, die aus ästhetischen Gründen nachträglich begrünt – und sogar bewässert - werden. Diese Holzwände können nicht rasch genug austrocknen, wodurch sich der Verrottungsprozeß beschleunigt.

2.2. Konventionelle Tunnels aus Stahlbeton in Tieflage
Zur Lösung der speziellen Probleme im Bereich von Vösendorf und Rannersdorf wurde die Konzeption von tiefliegenden Tunnels aus Stahlbeton gewählt. Diese Lösung entspricht dem Stand der Technik. Die von uns entwickelte Konzeption von leichten und begrünten Überbauungen bzw sogenannten „ Grünen Tunnels „ ist in der Fachwelt noch nicht bekannt, konnte daher bei der gegenständlichen Planung noch nicht berücksichtigt werden.


3. Neuester Stand der Technik
Unser Team hat im Zuge der Entwicklungsarbeiten für das „ Begrünte Lärmschutz – und Verkehrssicherheitssystem ECOWALL „ eine Reihe weiterer Innovationen im Bereich des Lärmschutzes vorangetrieben, die beim gegenständlichen Projekt im Zuge eines Alternativprojektes berücksichtigt werden können.

3.1. Ökonomisch und ökologisch optimale Überbauungen
Wie europäische Statistiken zeigen sind Überbauungen von Verkehrswegen in Stahlbetonbauweise sehr teuer. Unser Konzept sieht eine Überbauung in Leichtbauweise vor, die zusätzlich begrünt werden kann. Diese Lösung kann sowohl tiefliegende Tunnels, als auch Überbauungen aus Stahlbeton ersetzen

3.2. Begrünter Lärmschutz mit Mehrfachnutzen
Bei dem von uns entwickelten ECOWALL System werden unverrottbare Altstoffe, deren Entsorgung sehr teuer und umweltpolitisch bedenklich ist, verwendet. Dieses Projekt wurde im Jahre 1994 vom Staat Kalifornien prämiert. In der Zwischenzeit haben wir verschieden Varianten erarbeitet, die auf die jeweilige Situation abgestimmt werden können.

3.3. Wirtschaftliche Unterführungen
Das von uns zur Diskussion gestellte Alternativprojekt sieht lokale Unterführungen unter der B 301 vor, die in einer besonders wirtschaftlichen Weise errichtet werden können.

4. Prüfung des Projektes durch den Rechnungshof
Da das Vertrauen der Bürger in den Rechnungshof in hohem Maße besteht und dieser bereits einige Aufsehen erregende Prüfungen von Verkehrsprojekten durchgeführt hat, erscheint es unabdingbar, daß der Rechnungshof die vorliegende Planung sofort überprüft. Bei dieser Vorgangsweise wird das Genehmigungsverfahren in keiner Weise verzögert. Nach meinen Erfahrungen könnte ein erster Prüfbericht bereits per 30.6.2000 vorliegen.

4.1. Prüfungsauftrag an den Rechnungshof durch Parlament sowie NÖ und Wiener Landtag
Das Projekt B 301 ist sowohl von internationaler als auch überregionaler Bedeutung. Die bevorstehende Osterweiterung der EU wird zu einem weiteren dramatischen Anstieg des Verkehrs im Großraum Wien führen. Es ist bekanntlich möglich, daß das Parlament oder der Landtag dem Rechnungshof einen Prüfungsauftrag erteilt. Da dieses Projekt höchste Priorität genießt und wie beschrieben sowohl nationale als auch Interessen der Region Wien und Niederösterreich nachhaltig berührt, sollte die Beauftragung des Rechnungshofs aufgrund eines konzertierten Beschlusses des Parlaments sowie des Wiener und Niederösterreichischen Landtages erfolgen.

4.2. Sofortiger Beginn der Prüfung nach der öffentlichen Erörterung
Da die Projektunterlagen in vorbildlicher Weise aufbereitet wurden, könnte eine Prüfung durch den Rechnungshof sofort erfolgen. Um die Prüfung zu perfektionieren, sollte die Prüfung von einem Bürgerkomittee begleitet werden.

4.3. Einsatz der Spezialisten im Rechnungshof für die Prüfung von Lärmschutzanlagen entlang von Verkehrswegen
Der Rechnungshof verfügt über mehrere ausgezeichnete Spezialisten für die Beurteilung von Verkehrsprojekten, insbesondere von Lärmschutzanlagen. Diesbezügliche Beurteilungen wurden bereits mehrmals vorgenommen. Auch von unserer Seite wurde der Rechnungshof mehrmals auf die Problematik konventioneller Lärmschutzsysteme und auf Innovationen in diesen Bereichen hingewiesen. Diese Experten könnten umgehend für die Beurteilung des Projektes B 301 eingesetzt werden. Auch der Präsident des Rechnungshofs Dr. Fiedler ist seit vielen Jahren mit dieser Problematik vertraut.

4.4. Veröffentlichung der bisherigen Prüfberichte des Rechnungshofs über den Lärmschutz in Österreich
Von besonderer Bedeutung für eine rasche „ lärmtechnische „Beurteilung des eingereichten Projektes wäre die Anforderung einschlägiger Berichte des Rechnungshofs über die Prüfung von Verkehrsprojekten und der installierten Lärmschutzsysteme. Die diesbezüglichen Aussagen wären in Anbetracht des für den Lärmschutz bisher investierten Volumens von mindestens fünf Milliarden Schilling mit Sicherheit von höchstem Interesse.

4.5. Leitung des Prüfungsteams direkt durch den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler
Der Präsident des Rechnungshofs hat sich bekanntlich bei der Beurteilung von wichtigen Fragen wie zB der Einkommenpyramide für Politiker besondere Verdienste erworben, indem er den Vorsitz einer Kommission übernahm. Dr. Fiedler verfügt darüber hinaus über spezielle und persönliche Erfahrungen bei der Prüfung komplexer Großprojekte, die - über einen Zeitraum von Jahrzehnten betrachtet - ein Ausgabenvolumen von mehreren hundert Milliarden Schilling darstellen. Wegen der besonderen Dringlichkeit und des Vorhandenseins speziellen Know Hows auf dem Gebiet des Umweltschutzes, insbesondere Lärmschutzes entlang von Verkehrswegen im Rechnungshof, erscheint es besonders zweckmäßig, daß der Präsident des Rechnungshofs die Leitung der Prüfung der B 301 übernimmt und mit der Vorlage eines Berichts bis 30.6.2000 beauftragt wird.

4.6. Laufende Berichterstellung über Zwischenergebnisse durch den Rechnungshof
Um die Prüfung durch den Rechnungshof besonders effizient zu gestalten, wäre es sinnvoll, festzulegen, daß der Rechnungshof dem Parlament und den Landtagen laufend Zwischenergebnisse übermittelt. Damit hätten die gesetzgebenden Körperschaften unmittelbaren Kontakt zum Prüfungsgeschehen und könnten spezielle Fragestellungen durch eine Ergänzung des Prüfungsauftrages rascher beurteilen lassen.



4.7. Begleitende Prüfung des Alternativprojektes
Eine wichtige Innovation im Prüfungsgeschehen bestünde in der Beauftragung des Rechnungshofs mit der begleitenden Prüfung des hier vorgeschlagenen Alternativprojektes. Bei dieser Form der Prüfung könnten weitere spezielle Erfahrungen über Innovationen im Bereich der Verwaltung, über die der Rechnungshof zweifelsfrei verfügt, frühzeitig auch bei der Planung und Beurteilung von Alternativen einfließen.

4.8. Vorlage des Endberichts bis 30.06.2000
Es ist ohne weiteres möglich, eine Prüfung der B 301 durch den Rechnungshof ohne Projektverzögerungen durchzuführen. Da die Projektunterlagen in transparenter Form vorliegen, ist die Vorlage eines Prüfberichts des Rechnungshofs bis zum 30.6.2000 möglich.


5. Grundsätze für ein Alternativprojekt
Im folgenden sollen die Grundzüge eines Alternativprojektes zum bestehenden Projekt skizziert werden. Vorausgeschickt wird, daß die Notwendigkeit einer Verkehrsverbindung mit entsprechender Kapazität zwischen der A 21 und der A 4 klar erkannt wird und unbestritten ist. Selbstverständlich sind sämtliche weitere bekannte Aspekte wie die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs, kleinräumige Ortsumfahrungen etc gebührend zu berücksichtigen.

5.1. Andere Linienführung
Das Alternativprojekt sieht im Westen eine andere Linienführung vor, da die starke Kurve mit dem engen Kurvenradius nach dem Ende der A 21 westlich von Vösendorf äußerst problematisch erscheint. Die B 301 sollte südlich von Vösendorf geführt werden, südöstlich der Ortschaft nach Norden schwenken und sodann in die geplante Trasse einschwenken. Der weitere Verlauf bis zur A 4 erscheint akzeptabel. Bei dieser Lösung müßten in den vergangenen Jahren im südwestlichen Bereich von Vösendorf errichtete Bauten geschleift werden. In dieser Zone könnte aber eine spezielle ÖKO Verbauung vorgesehen werden, die später beschrieben wird. (ECOWALL – LODGE)

5.2. Ökologische Überbauungen statt Tunnels (z.B. Vösendorf)
Wie bereits erwähnt, baut die eingereichte Trasse auf den aktuellen Stand der Technik auf, weshalb man sich offensichtlich vor allem aus Gründen des Lärmschutzes zu einer westlich von Vösendorf situierten Unterflurtrasse entschieden hat, die allerdings bedeutende Probleme aufwirft. Unser Team hat vor kurzem eine Überbauung von Verkehrswegen in Leichtbauweise entwickelt, die auch begrünt werden kann. Bei Anwendung dieser Bauweise kann der Verkehr höchst umweltschonend südlich von Vösendorf vorbeigeleitet werden.







5.3. Unterführungen unter B 301 statt Tunnels (z.B. Rannersdorf)
Statt einer kilometerlangen Tieflage der B 301 im Bereich von Rannersdorf sieht das Alternativkonzept eine begrünte „ Übertunnelung „ der Trasse in Leichtbauweise sowie eine örtlich begrenzte Unterführung der relevanten, die B 301 kreuzenden Verkehrswege nach einem besonders wirtschaftlichen Verfahren vor.

5.4. Berücksichtigung des ökologisch-und ökonomisch optimalen Lärmschutzes
Unser Team hat das Projekt einer begrünten Lärmschutzwand ( ECOWALL ) entwickelt, das in Österreich an sechs Stellen getestet wurde. Die vom Lärm betroffene Bevölkerung hat diese Alternative zu konventionellen Lärmschutzsystemen nachdrücklich begrüßt. Das ( begrünte ) ECOWALL Projekt kann in mehreren Varianten eingesetzt werden:


ECOWALL SLIM
Diese Variante kann sehr schmal ( bis rund 15 cm Dicke ) ausgeführt werden. Entsprechend der gewählten Fundierung können begrünte Wände von Höhen bis über fünf Meter ausgeführt werden.

ECOWALL SLOPE
ECOWALL kann auch als Steilwall ausgeführt werden.

ECOWALL UMBRELLA
Bei dieser speziellen Ausführungsform ist die Oberseite schirmförmig ausgebildet, wodurch es zu einer weiteren Verbesserung der Lärmschutzwirkung kommt. Im Bereich der Außenseite ist die Installierung von Solarzellen vorgesehen. Diese Variante könnte vor allem entlang des Mittelstreifens vorgesehen werden.

ECOWALL ROOF
Diese Lösung stellt eine Weiterentwicklung der ECOWALL UMBRELLA Variante dar. Der Verkehrsweg wird in einer Leichtbauweise vollkommen oder teilweise überbaut und kann ganz oder teilweise begrünt werden.

ECOWALL GREEN TUNNEL
Der „ Grüne Tunnel „ wird ebenfalls in Leichtbauweise errichtet und ersetzt Tunnels aus Stahlbeton. Es ist vorgesehen, daß der „ Green Tunnel „ an der Außenseite farblich gestaltet und mit Solarzellen versehen werden kann.

ECOWALL LODGE
Bei dieser Variante ist die Anordnung von Häusern in einer speziellen Konstruktionsform vorgesehen, sodaß ein grüner Tunnel mit einer ökologisch und ökonomisch optimalen Verbauung kombiniert werden kann.




6. Alternative Planung und Ausschreibung parallel zum Genehmigungsverfahren für das eingereichte Projekt
Eine wesentliche Grundidee des vorgeschlagenen Alternativprojektes besteht darin, das eingereichte Projekt keinesfalls zu verzögern. Es könnten also alle Genehmigungsschritte unbeirrt weiter gesetzt werden. Gleichzeitig könnte das in seinen Grundzügen beschriebene Alternativprojekt unter Berücksichtigung der erwähnten ECOWALL Varianten geplant und ebenfalls kurzfristig einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die allerdings zeitnah parallel zum Planungsgeschehen verläuft, unterzogen werden.

6.1. Schaffung eines ÖKO – KONSORTIUMS aus
- Gruppe ECOWALL
- Gruppe Verkehrsplaner und Konsulenten
- Gruppe Straßenbaufirmen
Dieser höchst innovative Ansatz , also die Weiterführung des eingereichten Projektes mit gleichzeitiger Ausarbeitung eines Alternativprojektes kann nur durch die Schaffung eines sogenannten „ ÖKO - KONSORTIUMS „ realisiert werden. Nach diesem Konzept schließen sich Entwicklungsfirmen, Verkehrsplaner und Konsulenten sowie eine oder mehrere potente Straßenbaufirmen zu einem Konsortium zusammen. Diese Gruppe arbeitet das Alternativkonzept aus, reicht um alle Genehmigungen ein und bietet das Alternativprojekt im Rahmen eines offiziellen Ausschreibungsverfahrens an. Nach meiner Meinung könnte für das Alternativprojekt auch eine Termin, - Kosten und Qualitätsgarantie abgegeben werden.

6.2. Zielsetzung
Nach dem jetzigen Wissensstand sind beim Alternativprojekt mehrere wichtige Ziele zu erreichen:
- Einsparung von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten
Durch die speziellen hochinnovativen Technologien und durch die dynamische Umsetzung des Vorhabens können – bezogen auf das eingereichte Gesamtprojekt - Einsparungen von mindestens zehn Prozent der geschätzten Gesamtkosten , das sind mindestens 500 Millionen Schilling erzielt werden
- Verkürzung der Bauzeit um mindestens ein Jahr
Wegen der Möglichkeit der industriellen Vorfertigung ist eine Verkürzung der Bauzeit um mindestens ein Jahr möglich.
- Höhere Verkehrseffizienz
Durch eine entsprechende Auslegung der Querschnitte entlang des gesamten Streckenabschnittes wird eine wesentlich höhere Verkehrseffizienz, die dringend notwendig ist, erreicht.
- Wesentlich höherer Umweltschutz
Die beschriebenen ECOWALL Varianten werden einen optimalen Umweltschutz ermöglichen.



6.3. Gleichzeitige Durchführung der Ausschreibung des eingereichten Projektes und des Alternativprojektes
Um das eingereichte Projekt nicht zu verzögern, um absolute Chancengleichheit, vor allem Korrektheit und den nötigen Wettbewerbsdruck zu erreichen, sollte sowohl das eingereichte als auch das Alternativprojekt parallel ausgeschrieben und die Angebotsabgabe zum gleichen Termin festgelegt werden.


7.Neue Formen des PPP (Public Private Partnership)
Die B 301 bietet eine einmalige Gelegenheit für die Schaffung einer neuen Form der Public Private Partnership ( PPP ), wie sie in der Vergangenheit immer wieder diskutiert wurde. Damit könnte die Aufgabe der ASFINAG - die Planung, Finanzierung und Durchführung von Verkehrsprojekten in ökonomischer und ökologischer Weise optimiert werden. Dieses Modell könnte aber auch zu einer völlig neuen Form der Bürgerbeteiligung und einer „ erweiterten Umweltverträglichkeitsprüfung „ führen. Gerade die Ergebnisse der „ Öffentlichen Erörterung des Bauvorhabens „ vom 13.12. bis 16.12.1999 könnten in einer dynamischen Weise bei den Bemühungen zur Optimierung eines derart wichtigen Verkehrsprojektes berücksichtigt werden.

7.1.Schaffung einer TASK-FORCE von Beamten des BmfWA und der Ämter der Landesregierungen von Wien und Niederösterreich nach dem Vorbild des Kalifornischen Verkehrsministeriums (CALTRANS)
Eine Gruppe von Mitarbeitern des Kalifornischen Verkehrsministeriums wurden beauftragt, eine Studie über die in den vergangenen Jahren ausgeschriebenen und ausgeführten Lärmschutzsysteme entlang der Highways in Kalifornien zu erstellen. Diese Studie wurde im Jahre 1992 fertiggestellt. Sie beinhaltet eine kritische Analyse der bis damals erfolgten Investitionen von insgesamt rd 40 Milliarden Schilling und Vorschläge für eine Neugestaltung des Lärmschutzes in Kalifornien. Die aus unserer Sicht wichtigsten Überlegungen waren z.B. inwieweit Altstoffe bei der Neuerrichtung oder Verkleidung von Lärmschutzwänden aus Stahlbeton verwendet bzw ob Lärmschutzwände begrünt werden können. Zum damaligen Zeitpunkte wurden bereits die ersten ECOWALL Testprojekte in Österreich errichtet. Zwei Jahre später wurde das ECOWALL Projekt mit einem Preis des Staates Kalifornien ausgezeichnet. Ein weiteres Jahr später wurde das ECOWALL Projekt in einer Studie über einen optimalen Lärmschutz in Berkeley ( Kalifornien ) als bestes Projekt ausgewählt. Ein weiteres Jahr später wurde das ECOWALL Projekt westlich von San Franzisko ausgeschrieben. Das ECOWALL Angebot war qualitativ das beste Offert.
Die in Österreich für die Gestaltung von Lärmschutzwänden im Bundesministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten und in den Landesregierungen zuständigen Beamten verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen auf diesem Gebiet. Es erscheint zweckmäßig, aus diesem Expertenpool eine TASK FORCE zu bilden, welche - ähnlich dem Modell in Kalifornien - die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der bisherigen Investitionen in den konventionellen Lärmschutz überprüft. Eine besonders wichtige Aufgabe wäre die Befragung der Bevölkerung über die bisherigen Lärmschutzkonstruktionen.




7.2. Aufgabenstellung der TASK-FORCE:
Die Hauptaufgaben wären insbesondere:

Überprüfung der bisher errichteten Lärmschutzsysteme bezüglich:
- Effektivität (Schallschutz)
- Dauerhaftigkeit
- Ästhetik
- Reaktionen der betroffenen Bevölkerung
- Kosten – Nutzenverhältnis
- Ökologisches Controlling

Diese Task Force könnte schon jetzt ihre Erfahrungen über die Wirksamkeit konventioneller Lärmschutzmaßnahmen und über die entsprechenden Kosten in die Umweltverträglichkeitsprüfung des eingereichten, aber auch des Alternativprojektes einbringen. Von besonderer Bedeutung wäre aber die direkte Auskunfterteilung gegenüber der vom Lärm betroffenen Bevölkerung.


7.3. „Begleitende „ Umweltvertäglichkeitsprüfung parallel zu Ausarbeitung des
Alternativprojektes
Das Alternativprojekt könnte einer begleitenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Die bereits eingesetzten Gutachter sollten wegen ihrer projektinternen Kenntnisse wieder beigezogen werden bzw weitere Gutachter mit klaren Fragestellungen beauftragt werden.


8. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses über die „Beachtung ökonomischer- und ökologischer Kriterien bei Verkehrsprojekten in Österreich“
Von großen Bevölkerungsteilen aber auch von Experten wird immer wieder massive Kritik an den in Österreich installierten Lärmschutzsystemen geäußert. Dieses Gebiet ist äußerst komplex und zeigt vor allem die Problematik der einschlägigen Richtlinien und Vorschriften, die immer wieder geändert worden sind, auf. Aufgrund dieser Richtlinien und Erlässe wurden Investitionen in der Höhe mehrerer Milliarden Schilling vorgenommen, die sich nachträglich als unzureichend herausgestellt haben. Zudem zeigte sich immer wieder, daß durch die gewählte Form der Planung, Ausschreibungen und Vergabe innovative Lösungen keine oder nur eine geringe Chance hatten. In Anbetracht der immer größer werdenden Verkehrsprobleme und Lärmbelastungen der Bevölkerung sollte die bisherige Entwicklungen auf parlamentarischer Ebenen einer umfassenden Untersuchung unterzogen werden.






8.1. Kritische Analyse der bisherigen Investitionen
Es sollte geklärt werden, ob die bisher installierten Lärmschutzsysteme entsprechende Effekte erzielen und auch ästhetischen Mindestansprüchen genügen. Wie schon erwähnt, wäre dabei
auf die Erfahrungen der einschlägigen Experten im BMWA und in den Landesregierungen zurückzugreifen.


8.2. Berücksichtigung der Ergebnisse bei der endgültigen Entscheidung
über die B 301
Mit Sicherheit können die Ergebnisse dieser Untersuchung bei der endgültigen Entscheidung über das eingereichte Projekt bzw eines Alternativprojektes rasch berücksichtigt werden.



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